Veranstaltungen und Projekte
Jugendgemeinderatswahl vom 22. bis 26. Januar 2018
S t e c k b r i e f e über die Kandidatinnen und Kandidaten unter
<link http: www.stimmt.de jgr2018>www.stimmt.de/jgr2018
G E H T W Ä H L E N , J E D E S T I M M E Z Ä H L T !!!!
UND NUN FOLGT DER TEXT DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER WAHL:
"Zur Durchführung der Wahl des Jugendgemeinderats wird bekannt gemacht:
1. In der Zeit vom 22. bis 26. Januar 2018 findet die Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Heilbronn statt. Zu wählen sind 20 Mitglieder auf 2 Jahre.
2. Wählen darf, wer im Jahr 2018 14 Jahre alt ist oder wird bzw. sich im 8. Schuljahr befindet, am 26. Januar 2018 noch nicht 18 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt der Wahl in Heilbronn seinen Hauptwohnsitz hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seiner Schule wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlzeiten werden von den Schulen bekannt gegeben.
Von der Möglichkeit für Nichtschüler bzw. Schüler die keine Heilbronner Schule besuchen, sich in die im Olga Jugend- und Familienzentrum, Olgastr. 45, Heilbronn, in der Zeit vom 13. Oktober 2017 bis einschließlich 8. November 2017 ausgelegte Wählerliste einzutragen, wurde nur vereinzelt Gebrauch gemacht. Diese Wahlberechtigten werden deshalb in das Wählerverzeichnis einer Wahlstelle aufgenommen. Im Olga Jugend- und Familienzentrum findet keine Wahlhandlung statt.
Gewählt wird an folgenden Wahlstellen:
a) Städtische Schulen
1 | Gerhart-Hauptmann-Schule | 13 | Luise-Bronner-Realschule |
2 | Rosenauschule | 14 | Helene-Lange-Realschule |
3 | Wartbergschule | 15 | Heinrich-von-Kleist-Realschule |
4 | Wilhelm-Hauff-Schule | 16 | Mörike-Realschule |
5 | Elly-Heuss-Knapp-Gemeinschafts-schule | 17 | Mönchsee-Gymnasium |
6 | Fritz-Ulrich-Schule | 18 | Robert-Mayer-Gymnasium |
7 | Albrecht-Dürer-Schule | 19 | Theodor-Heuss-Gymnasium |
8 | Staufenbergschule | 20 | Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium |
9 | Grund- und Werkrealschule Frankenbach | 21 | Justinus-Kerner-Gymnasium |
10 | Pestalozzischule | 22 | Gustav-von-Schmoller-Schule |
11 | Neckartalschule | 23 | Johann-Jakob-Widmann-Schule |
12 | Dammrealschule | 24 | Wilhelm-Maybach-Schule |
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b) Nichtstädtische Schulen im Stadtkreis
25 Freie Waldorfschule Heilbronn
26 Katholisches Freies Bildungszentrum St. Kilian Heilbronn
27 Andreas-Schneider-Schule
28 Christiane-Herzog-Schule
29 Peter-Bruckmann-Schule
4. In den Wahlstellen werden Wahlvorstände über die Schülermitverwaltung bestimmt bzw. gewählt. Sie werden von einem Wahlbeauftragten der betreffenden Wahlstelle unterstützt. Die Wahlvorstände bestehen aus mindestens 4 Wahlberechtigten. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlung, stellen das Wahlergebnis fest und sind zusammen mit dem Wahlbeauftragten der Wahlstelle Bindeglied zur Stadtverwaltung.
5. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder des Jugendgemeinderats zu wählen sind,
also 20. Für einen Bewerber können bis zu 3 Stimmen abgegeben werden.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel
- Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch eindeutige Kennzeichnung (Kreuz „X“ oder die Zahl „1“) als gewählt kennzeichnet,
- Bewerbern, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Zahl „2“ oder „3“ oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.
6. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur persönlich abgeben. Soweit er durch eine körperliche Beeinträchtigung daran gehindert ist, die Stimme allein abzugeben, kann er sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.
7. Ungültig sind Stimmzettel, wenn sie
- ganz durchgerissen oder durchgestrichen sind,
- keine gültigen Stimmen enthalten,
- einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthalten,
- mehr Stimmen enthalten, als der Wähler abgeben kann (also mehr als 20).
8. Ungültig sind Stimmen, die nicht lesbar sind oder dem Bewerber nicht eindeutig zugeordnet werden können oder bei Überschreitung der zulässigen Häufungszahl auf einen Bewerber abgegeben wurden.
9. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach der Kennzeichnung ist der Stimmzettel in die dafür vorgesehene Wahlurne einzuwerfen. Die Stimmabgabe wird in dem Wählerverzeichnis vermerkt. Jeder Wahlberechtigte hat sich - soweit er nicht persönlich bekannt ist - auszuweisen (Schülerausweis, Personalausweis etc.).
10. Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
11. Die Wahlhandlung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich."
ACHTET DARAUF, DASS IHR NICHT MEHR ALS 20 STIMMEN INSGESAMT VERGEBT UND DAVON AUF EINE/N KANDIDATIN/KANDIDATEN NICHT MEHR ALS 3 STIMMEN!!