Veranstaltungen und Projekte

Jugendgemeinderatswahl vom 30. Januar bis 3. Februar 2012

G E H T   W Ä H L E N ,   J E D E   S T I M M E   Z Ä H L T !!!! 

UND NUN FOLGT DER TEXT DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER WAHL:

  • "In der Zeit vom 30. Januar 2012 bis 03. Februar 2012 findet die Wahl des Jugendgemeinderats der Stadt Heilbronn statt. Zu wählen sind 20 Mitglieder auf 2 Jahre.
  • Wählen darf, wer im Jahr 2012 14 Jahre alt ist oder wird bzw. sich im 8. Schuljahr befindet, am 03. Februar 2012 noch nicht 18 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt der Wahl in Heilbronn seinen Hauptwohnsitz hat.
  • Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seiner Schule wählen, in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlzeiten werden von den Schulen bekannt gegeben.

Von der Möglichkeit für Nichtschüler bzw. Schüler die keine Heilbronner Schule besuchen, sich in die im OLGA-Jugend- und Familienzentrum, Olgastr. 45, Heilbronn, in der Zeit vom 21. Oktober 2011 bis einschließlich 17. November 2011 ausgelegte Wählerliste einzutragen, wurde kein Gebrauch gemacht. Somit findet dort keine Wahlhandlung statt.

Gewählt wird an folgenden Wahlstellen: 

a)    Städtische Schulen

1

Gerhart-Hauptmann-Schule

14

Dammrealschule

2

Ludwig-Pfau-Schule

15

Helene-Lange-Realschule

3

Rosenauschule

16

Heinrich-von-Kleist-Realschule

4

Wartbergschule

17

Mörike-Realschule

5

Wilhelm-Hauff-Schule

18

Mönchsee-Gymnasium

6

Elly-Heuss-Knapp Grund- und Werkrealschule

19

Robert-Mayer-Gymnasium

7

Fritz-Ulrich-Schule

20

Theodor-Heuss-Gymnasium

8

Albrecht-Dürer-Schule

21

Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium

9

Staufenbergschule

22

Justinus-Kerner-Gymnasium

10

Grund- und Hauptschule Biberach

23

Gustav-von-Schmoller-Schule

11

Grund- und Hauptschule Frankenbach

24

Johann-Jakob-Widmann-Schule

12

Pestalozzischule

25

Wilhelm-Maybach-Schule

13

Neckartalschule

 

 

b)    Nichtstädtische Schulen im Stadtkreis

26      Freie Waldorfschule

27      Katholisches Freies Bildungszentrum St. Kilian Heilbronn

28      Andreas-Schneider-Schule

29      Christiane-Herzog-Schule

30      Peter-Bruckmann-Schule

In den Wahlstellen werden Wahlvorstände über die Schülermitverwaltung bestimmt bzw. gewählt. Sie werden von einem Wahlbeauftragten der betreffenden Wahlstelle unterstützt. Die Wahlvorstände bestehen aus mindestens 4 Wahlberechtigten. Die Wahlvorstände leiten die Wahlhandlung, stellen das Wahlergebnis fest und sind zusammen mit dem Wahlbeauftragten der Wahlstelle Bindeglied zur Stadtverwaltung.

Der Wähler hat so viele Stimmen wie Mitglieder des Jugendgemeinderats zu wählen sind, also 20. Für einen Bewerber können bis zu 3 Stimmen abgegeben werden.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel

  • Bewerbern, denen er eine Stimme geben will, durch eindeutige Kennzeichnung (Kreuz „X“ oder die Zahl „1“) als gewählt kennzeichnet,
  • Bewerbern, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Zahl „2“ oder „3“ oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.

Der Wahlberechtigte kann seine Stimme nur persönlich abgeben. Soweit er durch eine körperliche Beeinträchtigung daran gehindert ist, die Stimme allein abzugeben, kann er sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Ungültig sind Stimmzettel, wenn sie

  • ganz durchgerissen oder durchgestrichen sind,
  • keine gültigen Stimmen enthalten,
  • einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthalten,
  • mehr Stimmen enthalten, als der Wähler abgeben kann (also mehr als 20).

Ungültig sind Stimmen, die nicht lesbar sind oder dem Bewerber nicht eindeutig zugeordnet werden können oder bei Überschreitung der zulässigen Häufungszahl auf einen Bewerber abgegeben wurden.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach der Kennzeichnung ist der Stimmzettel in die dafür vorgesehene Wahlurne einzuwerfen. Die Stimmabgabe wird in dem Wählerverzeichnis vermerkt. Jeder Wahlberechtigte hat sich - soweit er nicht persönlich bekannt ist - auszuweisen (Schülerausweis, Kinderausweis etc.).

Gewählt sind die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Wahlhandlung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich."

ACHTET DARAUF, DASS IHR NICHT MEHR ALS 20 STIMMEN INSGESAMT VERGEBT UND DAVON AUF EINE/N KANDIDATIN/KANDIDATEN NICHT MEHR ALS 3 STIMMEN!

Plakat mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendgemeinderatswahl

Plakat mit den Kandidatinnen und Kandidaten für die Jugendgemeinderatswahl